Betriebsfortführung (durch Stellvertretung) beantragen

Allgemeine Informationen

Betriebsfortführung Information
Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

Voraussetzungen

Ihnen wurde der Betrieb Ihres Gewerbes untersagt.

Gebührenrahmen
  • Die Kosten richten sich nach dem erforderlichen Aufwand: 50,00 € bis 1.000,00 €
Verfahrensablauf

Die Genehmigung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich beantragen.

Rechtsgrundlagen
Besonderheiten

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

  •   • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  •   • Nachweise über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Stellvertretung:
    •      • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    •      • Auszug aus Schuldner- und Insolvenzkartei des zuständigen Amtsgerichtes
    •      • Führungszeugnis der Belegart “O“ sowie
    •      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart “9“
Kontakt
  • 1.1.2 Sicherheit und Ordnung

    Sicherheit und Ordnung
    Düsseldorfer Straße 14a
    40822 Mettmann

    E-Mail: Ordnung@mettmann.de

    Geschäftszeiten:

    Montag: 9:00-12:00, 14:00-15:30
    Dienstag: 9:00-12:00, 14:00-15:30
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 9:00-12:00, 14:00-17:30
    Freitag: 9:00-12:00
    Samstag: Geschlossen
    Sonntag: Geschlossen