Führungszeugnis beantragen

Allgemeine Informationen

Führungszeugnis
Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie den Antrag dazu im Bürgerservice stellen. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder an die von Ihnen benannte Behörde versandt.

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich und unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen. Der Verwendungszweck, für den das Führungszeugnis benötigt wird, ist anzugeben. Minderjährige können ab Vollendung des 14. Lebensjahres ein Führungszeugnis beantragen. Auch deren gesetzliche Vertreterinnen und -vertreter sind bei Minderjährigen antragsbefugt. Bei Geschäftsunfähigkeit kann der Antrag nur durch gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter gestellt werden.

Die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung besteht unmittelbar beim Bundesamt für Justiz. Dazu sind ein Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und ein Kartenlesegerät erforderlich.
 

Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit
Verfahrensablauf
  • Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

• Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.

• Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

• Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.

• Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.

• Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

 

  • Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

• Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.

• Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.

• Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.

 

  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschriftdirekt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

• Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

• Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlagen
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