Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeitänderung) beantragen

Allgemeine Informationen

Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeitänderung) Information
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemein verlängert werden.

Darüber hinaus kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit für einzelne Betriebe verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Diese Regelung kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:

  •   • Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
  •   • Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
Gebührenrahmen
  • Die Kosten für eine Sperrzeitverkürzung: 25,00 € bis 250,00 €
Verfahrensablauf

Eine Verkürzung, Verlängerung oder Aufhebung der Sperrzeit können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich beantragen.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Abteilung Gewerbeangelegenheiten nach pflichtgemäßen Ermessen.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.)

Fristen

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor einem geplanten Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Rechtsgrundlagen
Besonderheiten

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kontakt
  • 1.1.2 Sicherheit und Ordnung

    Sicherheit und Ordnung
    Düsseldorfer Straße 14a
    40822 Mettmann

    E-Mail: Ordnung@mettmann.de

    Geschäftszeiten:

    Montag: 9:00-12:00, 14:00-15:30
    Dienstag: 9:00-12:00, 14:00-15:30
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 9:00-12:00, 14:00-17:30
    Freitag: 9:00-12:00
    Samstag: Geschlossen
    Sonntag: Geschlossen