Gaststättengewerbe (Stellvertretungserlaubnis) beantragen

Allgemeine Informationen

Gaststättengewerbe (Stellvertretungserlaubnis) Information
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird dem Inhaber/ der Inhaberin der Gaststättenerlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/ die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.

Die Ausübung des Gewerbes durch den Stellvertreter/ die Stellvertreterin kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden (Gaststättenbetrieb-Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis). Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.
Der Antrag ist von der Erlaubnisinhaberin oder von dem Erlaubnisinhaber zu stellen und nicht von der Stellvertreterin oder von dem Stellvertreter.

Gebührenrahmen
  • Die Gebühr für eine Stellvertretererlaubnis beträgt : 300,00 €
  • Die Gebühr für eine befristete Stellvertretererlaubnis beträgt: 165,00 €
Verfahrensablauf

Den Antrag auf eine Stellvertretererlaubnis kann schriftlich gestellt oder online eingereicht werden.

Nachdem Antrag und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die persönliche Zuverlässigkeit der Stellvertretung geprüft. Ist das Ergebnis dieser Prüfung positiv, wird die Stellvertretererlaubnis erteilt und per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

3 Wochen (Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen.)

Fristen

Die befristete Erlaubnis wird für längstens drei Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

Für die generelle Stellvertretungserlaubnis bestehen keine Fristen.

Rechtsgrundlagen
Kontakt
  • 1.1.2 Sicherheit und Ordnung

    Sicherheit und Ordnung
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    40822 Mettmann

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    Donnerstag: 9:00-12:00, 14:00-17:30
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    Sonntag: Geschlossen