Gelbe Tonne (Reklamation) beantragen

Allgemeine Informationen

Wer bekommt eine Gelbe Tonne?
In der Regel gilt, dass Anfallstellen des Freizeitbereichs sowie Mehrfamilienhäuser mit mehr als ca. 20 Personen im erforderlichen Umfang und nach Bedarf mit geeigneten Gefäßen ausgestattet werden. Ebenso erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, welche bereits jetzt eine Gelbe Tonne besitzen, auch eine Gelbe Tonne. Bei der Verteilung richten wir uns an die vom verantwortlichen Systemträger benannten Grundstücke.
Bitte beachten Sie, dass wir alle Änderungsanträge nur schriftlich entgegennehmen können. Wir verweisen Sie daher an unsere E-Mail-Adresse Gelbe-Tonne.Mettmann@rmg-gmbh.de. Alternativ können Sie auch unser Reklamationsformular verwenden.

Übersicht Ab wann kann die neue Tonne benutzt werden?
Die erste Leerung findet im Januar 2023 statt. Achten Sie hierzu auf die jeweiligen Abfuhrtermine für Ihre Stadt/Gemeinde im Abfallkalender 2023.

Übersicht Was geschieht mit den alten Gelben Tonnen?
Die alte Gelbe Tonne sollte bereits von dem ehemaligen Entsorgungsunternehmen abgezogen sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an das ehemalige Entsorgungsunternehmen.

Was ist mit Gelben Säcken?
Im Landkreis Mettmann ist eine Nutzung von Gelben Tonnen oder Gelben Säcken für die Haushalte frei wählbar. Eine Doppelnutzung ist nicht zulässig. Gelbe Säcke erhalten Sie ab dem 01.01.2023 weiterhin an den Ausgabestellen. Eine aktuelle Übersicht der Ausgabestellen finden Sie hier. In der Stadt Mettmann erfolgt eine ausschließliche Nutzung der Gelben Tonnen. Dort, wo aus logistischen Gründen eine Tonnenabfuhr nicht möglich ist (historische Altstadt) und dort, wo aus Platzgründen bereits jetzt ausnahmsweise eine systemische Abfuhr des Restmülls in Säcken zugelassen ist, erfolgt weiterhin eine Abfuhr über Gelben Säcke.

Information Wertstoff
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

• Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
• Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
• ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
• bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

 

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.

Kontakt