Restmülltonne beantragen

Allgemeine Informationen

Restmüll Information
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, eine Restmülltonne (neu) zu bestellen und/oder eine Änderung des bisher in Anspruch genommenen Behältervolumens zu beantragen. Bitte füllen Sie hierfür die Eingabefelder vollständig aus und klicken anschließend auf den Button „Formular absenden!“.

Bestellungen von Abfallbehältern ganz gleich welcher Art sind ausschließlich durch den Grundstückseigentümer, die Eigentümergemeinschaft oder die zuständige Hausverwaltung möglich.

Die Restmüllbehälter werden in den Größen 40, 60, 80, 120, 240, 660, 770 und 1.100 Liter angeboten. Die Restmüllabfuhr erfolgt grundsätzlich 14-täglich, das heißt, die Behälter werden alle 14 Tage geleert. Lediglich für die Restmüllcontainer mit 1.100 Liter Fassungsvolumen werden davon abweichend auch andere Leerungshäufigkeiten angeboten.

Beachten Sie auch bitte das festgelegte Mindestvolumen für die Bereitstellung der Restmüllbehälter. Für die Nutzung der Restmülltonnen und Restmüllcontainer ist bei 14-täglicher Leerung ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 30 Litern pro Person in 14 Tagen jeweils für jede auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemäß den Bestimmungen des MeldeG NW gemeldete Person vorzuhalten. Abweichend davon kann bei nachgewiesener Nutzung sämtlicher Verwertungsangebote wie Altpapier- und Bioabfallsammlung die Reduzierung des Mindestbehältervolumens für die Restmüllentsorgung auf 20 Liter pro Person in 14 Tagen beantragt werden. Einzelfallbezogen kann in solchen Fällen auch ein Restmüllbehältervolumen von 15 Liter pro Person in 14 Tagen zugelassen werden.

Das Mindestvolumen ist das bundesweit übliche und anerkannte Zuteilungskriterium für die Restmüllbehälter in den oben genannten Größen. Sofern ein solcher nicht in entsprechender Größe des ermittelten Mindestvolumens angeboten wird, erfolgt die Zuteilung des Restmüllbehälters mit dem nächstmöglichen größeren Behältervolumen.

Neubestellungen von Restmüllbehältern sind jederzeit möglich. Änderungen des bisher in Anspruch genommenen Behältervolumens sind dagegen nur jeweils zu Beginn des nächsten Quartals möglich. Änderungen zum 1. Januar eines Jahres sind bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen. Änderungen zum 1. April bis zum 28. Februar, zum 1. Juli bis zum 31. Mai und zum 1. Oktober bis zum 31. August des betreffenden Kalenderjahres.

• Übersicht aktuelle Abfallgebühren
 

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

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