Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beantragen

Allgemeine Informationen

Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) Information
Jugendliche müssen vor Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der hierfür erforderliche Untersuchungsberechtigungsschein (auch für die Nachuntersuchung) wird bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt. 

Voraussetzungen

Sie sind zwischen 15 und 18 Jahren alt und möchten eine Arbeit aufnehmen, die nicht geringfügig ist und länger als zwei Monate dauert.

Verfahrensablauf

Bei der Onlinebeantragung für den UB-Schein gehen Sie bitte wie folgt vor:

Rufen Sie den Online-Antrag auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie die ärztliche Untersuchung durchführen lassen wollen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Fristen

Sie sollten eine entsprechende Vorlaufzeit zum Beginn der Tätigkeit einplanen, da nach Erhalt des Untersuchungsberechtigungsscheines noch der Arzttermin vereinbart werden muss.

Der Nachweis über die erfolgte Untersuchung darf beim Ausbildungsbeginn höchstens 14 Monate alt sein.

Rechtsgrundlagen
Besonderheiten

Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  •   •  ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Kontakt
  • 1.2.1 Bürgerservice

    Rathaus Mettmann Neubau, Erdgeschoss, Raum N19
    Neanderstraße 85
    40822 Mettmann

    E-Mail: buergerservice@mettmann.de

    Geschäftszeiten:

    Montag: 8:00-12:00, 14:00-16:00
    Dienstag: 8:00-12:00, 14:00-16:00
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 14:00-18:00, 8:00-12:00
    Freitag: 8:00-12:00
    Samstag: Geschlossen
    Sonntag: Geschlossen