Urkunde beantragen

Allgemeine Informationen

Personenstandsurkunden
Eine Urkunde ist ein offizielles Dokument, das einen bestimmten Sachverhalt feststellt und rechtsgestaltende Wirkung hat. Es gibt viele Lebenssituationen, in denen von Ihnen verlangt wird, etwas urkundlich nachzuweisen. Sie benötigen Urkunden, um heiraten zu können, Erbschaftsangelegenheiten zu regeln oder auch um Versicherungsleistungen zu erhalten. Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob die Personenstandsurkunde tatsächlich vom Standesamt Mettmann ausgestellt werden kann, rufen Sie gern an. Dann wird gemeinsam mit Ihnen geklärt, ob die von Ihnen gewünschte Urkunde vom Standesamt Mettmann ausgestellt werden kann.

Arten von Urkunden:
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Urkunden, die vom Standesamt Mettmann für Sie ausgestellt werden können, vorausgesetzt, dass das zu beurkundende Ereignis in Mettmann stattgefunden hat:

• Geburtsurkunde
In die Geburtsurkunde werden die Namen des Kindes, der Geburtstag, der Geburtsort und Angaben über die Eltern eingetragen. Ebenso können mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunden ausgestellt werden.

• Eheurkunde
Mit der Eheurkunde wird nachgewiesen, dass eine Ehe geschlossen wurde. Auch lässt sich die Namensführung in der Ehe damit nachweisen. Ebenso können mehrsprachige (internationale) Heiratsurkunden ausgestellt werden. 

• Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Lebenspartnerschaftsurkunde weist nach, dass eine Lebenspartnerschaft begründet wurde. Unter anderem ist die Namensführung am Tag der Begründung und gegebenenfalls ein Vermerk über die Auflösung der Lebenspartnerschaft durch Urteil oder Tod eingetragen.

• Sterbeurkunde
Sterbeurkunden werden unter anderem benötigt, um vor dem Nachlassgericht eine Erbangelegenheit zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Ebenso können mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunden ausgestellt werden.

 

Gebühren
Die Ausstellung von (Personenstands-)Urkunden ist für Sozialversicherungszwecke kostenlos. In allen anderen Fällen kostet die Urkunde eine Gebühr, die je nach Urkunde unterschiedlich hoch ist. Die einzelnen Gebühren für die Urkunden – nach den derzeit gültigen Sätzen – entnehmen Sie bitte der unter Dokumente aufgelisteten Darstellung.

Urkunden werden bei persönlicher Vorsprache (mit Personalausweis oder Reisepass) und der entsprechenden Gebühr in bar ausgestellt und ausgehändigt. Bei schriftlicher Anforderung werden die Urkunden nur gegen Vorkasse ausgestellt und übersandt.

Die entsprechende Gesamtgebühr für die bestellten Urkunden überweisen Sie bitte vorab unter Angabe des unten genannten Verwendungszweckes und Ihres Familiennamens auf das folgende Konto der Stadt Mettmann

Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE92 3015 0200 0001 7058 62
BIC: WELADED1KSD
Verwendungszweck: 05000.10000 Familienname

Wenn Ihre schriftliche Urkundenbestellung vorliegt und der Zahlungseingang der Gebühr bei der Stadt Mettmann vermerkt ist, wird die angeforderte Urkunde zugesandt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde anzufordern und die entsprechenden Personenstandsbücher im Standesamt Mettmann geführt werden.

 

Kontakt zum Standesamt
Persönliche Rücksprachen vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Rufnummern sind unter „Kontakt“ hinterlegt.

Generelle Anfragen können zudem auch per Mail an standesamt@mettmann.de geschickt werden. Informationen per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 02104 980-726.

 

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  •   •  die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  •   •  die Eltern
  •   •  die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  •   •  Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Gebührenrahmen
  • Es können Gebühren anfallen
Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:
• Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
• Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
• Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
• Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
• Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
   • Name, Vorname
   • Eheschließungsdatum und -ort
   • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
• Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
• Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

 

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Besonderheiten

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Kontakt