Allgemeine Informationen
Betriebsfortführung Information
Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Voraussetzungen
Ihnen wurde der Betrieb Ihres Gewerbes untersagt.
Gebührenrahmen
- Die Kosten richten sich nach dem erforderlichen Aufwand: 50,00 € bis 1.000,00 €
Verfahrensablauf
Die Genehmigung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich beantragen.
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- • Nachweise über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Stellvertretung:
- • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- • Auszug aus Schuldner- und Insolvenzkartei des zuständigen Amtsgerichtes
- • Führungszeugnis der Belegart “O“ sowie
- • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart “9“
Kontakt
1.1.2 Sicherheit und Ordnung
Sicherheit und OrdnungDüsseldorfer Straße 14a
40822 Mettmann
E-Mail: Ordnung@mettmann.deGeschäftszeiten:
Montag: 9:00-12:00, 14:00-15:30Dienstag: 9:00-12:00, 14:00-15:30Mittwoch: GeschlossenDonnerstag: 9:00-12:00, 14:00-17:30Freitag: 9:00-12:00Samstag: GeschlossenSonntag: Geschlossen