Allgemeine Informationen
Eichenprozessionsspinner - Information
Mit Einsetzen der warmen Witterung kommt es in Mettmann, ebenso wie in den umliegenden Gemeinden, zum verstärkten Vorkommen des Eichenprozessionsspinners. Dabei handelt es sich um einen Schädling, der zunächst als Raupe und nach seiner Verpuppung als Falter in Erscheinung tritt. Die Raupen bilden in der Regel kompakte Nester und Gespinster in den Astgabeln und Kronen von Eichen.
Sie sind nicht zu verwechseln mit den meist feineren und großflächigeren weißen Gespinste der Gesprinstmotte. Diese Gespinste sind für Mensch und Pflanze ungefährlich – denn auch wenn die Raupen die Äste kahlfressen, treiben die betroffenen Bäume und Sträucher im Juni noch einmal aus.
Gesundheitsgefahren
Von dem Eichenprozessionsspinner können erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Die Raupen haben hunderttausende mikrofeiner Härchen an ihren Körpern, die das Eiweißgift Thaumetopein enthalten. Durch die Verspinnung der Nester kommt es zum Bruch der feinen Härchen, sodass sich ein weißer, hochfeiner Staub bildet. Dieser Staub ist in der Lage, selbst dicht gewebte Stoffe zu durchwandern, um dann an der menschlichen Haut und in den Atemwegen Schäden zu verursachen. Die möglichen Schäden reichen von Juckreiz, Schüttelfrost und Schwindel bis hin zu allergischen Schockreaktionen und Hautausschlag (Raupendermatitis). Ein Kontakt mit dem Staub ist nicht nur bei unmittelbarer Berührung des Nestes oder der Tiere zu befürchten. Vielmehr können bei Windübertragung auch in 150 Metern Entfernung zu dem Nest noch Beeinträchtigungen entstehen. Betroffene sollten unbedingt einen Arzt aufsuchen. Ein nennenswerter Schaden für die befallenen Pflanzen droht von dem Eichenprozessionsspinner dagegen nicht.
Bekämpfung
Der Fachbereich Grünflächenunterhaltung der Kreisstadt Mettmann veranlasst die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf öffentlichen Flächen, etwa auf Grünstreifen oder in Grün- und auf Sportanlagen. Beim Auftreten des Eichenprozessionsspinners auf Privatgrundstücken kann die Ordnungsbehörde vom Eigentümer die fachmännische Beseitigung des Nestes durch einen Schädlingsbekämpfer verlangen, wenn eine Gefährdung der Allgemeinheit zu befürchten ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich der Befall in der Nähe zu öffentlichen Straßen und Einrichtungen befindet.
Meldung
Sollten Ihnen Nester des Eichenprozessionsspinners auffallen, sollten Sie dies bei der Stadtverwaltung melden. Bitte beachten Sie, dass der Eichenprozessionsspinner nur auf Eichen vorkommt. Auch werden der Eichenprozessionsspinner und dessen Nester oft mit der Gespinstmotte verwechselt, die Gehölze vollkommen einspinnen und kahlfressen. Diese Raupe ist für den Menschen jedoch ungefährlich und befällt meist auch keine Eichen.
Kontakt
3.4.3 Grünflächen
Rathaus Mettmann NeubauNeanderstraße 85
40822 Mettmann
E-Mail: baubetriebshof@mettmann.de