eID-Karte - Information

Allgemeine Informationen
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eID-Karte - Information
Seit dem 01.01.2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie sonstige Angehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Ausstellung einer eID-Karte beantragen. Berechtigte mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung in Mettmann können einen Antrag zur Ausstellung bei den Bürgerbüros stellen. Die eID-Karte ermöglicht es den oben genannten Personen, auf die Online-Ausweisfunktionen zurückzugreifen, wie es für Deutsche bereits mit dem Personalausweis und anderen Ausländerinnen und Ausländern über den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) möglich ist. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus und können Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten elektronisch erledigen.

Ausstellung einer eID-Karte
Der Antrag zur Ausstellung der eID-Karten ist beim Bürgerbüro der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung zu stellen. Antragsberechtigt sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Ausnahme von Deutschland) und Angehörige der übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen), die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Beantragung eID-Karte hat persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit: 
• ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder nationale Identitätskarte).


Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung der eID-Karte beträgt 37,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) Die Produktion der eID-Karte dauert circa drei bis vier Wochen. Nach der Beantragung erhalten Sie einen Brief mit einer PIN-Nummer zur Inbetriebnahme der Karte.

Funktion der eID-Karte
Die eID-Karte ist kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht, sondern eine freiwillige Chipkarte für eine bestimmte Gruppe ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die eID-Karte ist kein Ausweis, was zur Folge hat, dass eine Identitätsfeststellung weiterhin über ausländische Dokumente zu erfolgen hat. Auf der eID-Karte wird auch kein Lichtbild aufgenommen. 
Mit der eID-Karte wird nun auch der hier berechtigten Personengruppe eine Möglichkeit geboten, auf die Online-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels zurückzugreifen. Die Karte ermöglicht online im Internet oder an Bürgerterminals eine eindeutige Identifizierung. So können Online-Dienste und Dienstleistungen von Behörden und Unternehmen genutzt werden, etwa zur Terminvereinbarung, zur Antragstellung oder zur Identifizierung beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages.

Sperrung der eID-Karte
Beim Verlust der eID-Karte kann die Online-Funktion gesperrt werden. Dies ist im Bürgerbüro möglich und über die allgemeine Sperrhotline 116 116. Bei Wiederauffinden eines gesperrten Dokumentes kann dieses im Bürgerbüro wieder freigeschaltet werden. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur Benutzung der Online-Funktion kann bei Bedarf geändert werden. Dies ist im Bürgerbüro ebenfalls möglich.
 

Kontakt
  • 1.3 Amt für Digitalisierung und Informationstechnik

    Rathaus Mettmann Altbau
    Neanderstraße 85
    40822 Mettmann

    E-Mail: digital@mettmann.de