Fahrzeug (Außerbetriebsetzung) beantragen

Allgemeine Informationen

Fahrzeug (Außerbetriebsetzung) Information
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen)? Die Abmeldung kann auch dann erfolgen, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind. Für diese Dienstleistung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zuständig.

Das Straßenverkehrsamt bietet auch weitere Kfz-Dienstleistungen online an, zum Beispiel auch die Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder die Änderung der Anschrift in den Zulassungsbescheinigungen I und II.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Mettmann.

Kontakt