Allgemeine Informationen
Gewerbe (Abmeldung) Information
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt.
Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretungen:
- • Bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- • Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von der gesetzlichen Vertretung, bzw. den gesetzlichen Vertretungen.
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Abmeldung eines Gewerbes ist die:
- • Betriebsauflösung oder
- • Verlegung Ihres Betriebssitzes, des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung können Sie persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder online im elektronischen Verfahren über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW einreichen.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe
- • zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung,
- • zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde,
- • zum Zeitpunkt der Rechtsformänderung
abzumelden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für eine Gewerbeabmeldung benötigen Sie folgende ausgefüllte Unterlagen:
- • Vollständig ausgefülltes Gewerbeabmeldeformular,
- • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
- • Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
- • Ggf. Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen,
- • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
Kontakt
1.1.2 Sicherheit und Ordnung
Sicherheit und OrdnungDüsseldorfer Straße 14a
40822 Mettmann
E-Mail: Ordnung@mettmann.deGeschäftszeiten:
Montag: 9:00-12:00, 14:00-15:30Dienstag: 9:00-12:00, 14:00-15:30Mittwoch: GeschlossenDonnerstag: 9:00-12:00, 14:00-17:30Freitag: 9:00-12:00Samstag: GeschlossenSonntag: Geschlossen