Nebenwohnung (Abmeldung) beantragen

Allgemeine Informationen

Nebenwohnung
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.
 

Voraussetzungen

Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Personen unter 16 Jahren, muss der gesetzliche Vertreter die Abmeldung vornehmen.
 

Verfahrensablauf

Entweder sprechen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Behörde vor und legen ein Ausweisdokument vor
oder
Sie reichen das Abmeldeformular ein und fügen die Ausweiskopie aller abzumeldenden Personen bei.
 

Fristen

Die Nebenwohnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abzumelden

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
 

Kontakt
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