Reisegewerbekarte beantragen

Allgemeine Informationen

Reisegewerbekarte Information
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  •   • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  •   • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Sie betreiben ein stehendes Gewerbe, wenn Ihre Kundschaft an Sie herantritt und ein reisendes Gewerbe, wenn die Initiative zur Erbingung der Leistung durch Sie erfolgt und Sie, auch unangemeldet, mögliche Kundinnen und Kunden aufsuchen. Dazu zählen etwa Tür-zu-Tür-Geschäfte oder mobile Dienstleistungen.

Soweit die Reisegewerbekarte inhaltlich beschränkt ist, ist jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen erlaubnispflichtig.

Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit.

Soweit Sie Arbeitnehmende beschäftigen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte, sofern sie unmittelbar mit der Kundschaft in Kontakt treten sollen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der oder die Inhaber tätig sind. Die Reisegewerbekarte, Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen.

Es gibt darüber hinaus auch reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen.

Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie zunächst gewerblich zuverlässig sein. Dies wird anhand von Auszügen aus dem Bundeszentralregister und des Gewerbezentralregisters geprüft. Die Prüfung wird in Bezug auf die konkret geplante reisegewerbliche Tätigkeit vorgenommen.

Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte wird abgelehnt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Antragstellerin 
bzw. der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Unzuverlässig ist, wer keine Gewähr dafür bieten kann, dass das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausgeübt werden kann.

Gebührenrahmen
  • Je nach Aufwand belaufen sich die Kosten auf: 150,00 € bis 600,00 €
Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich stellen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird eine Reisegewerbekarte ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

6 Wochen (Die Bearbeitung des Antrags dauert etwa vier bis sechs Wochen.)

Fristen

Die Reisegewerbekarte muss vor Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt werden, in Hinblick auf die notwendige Bearbeitungsdauer ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Sie handeln ordnungswidrig, wenn sie die Tätigkeit im Reisegewerbe ohne die erforderliche Reisegewerbekarte ausgeführen.

Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit im Reisegewerbe beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.

Rechtsgrundlagen
Besonderheiten

Folgende Dokumente werden für die Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW benötigt: 

  •   • Personalausweis, Reisepass mit einer Meldebescheinigung oder ein anderes amtliches Ausweisdokument der antragstellenden Person sowie der bevollmächtigten Vertretung, falls dies erforderlich ist.

Folgende Nachweise sind für die Bearbeitung des Antrags zu beantragen und werden der Erlaubnisbehörde direkt übermittelt:

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

  •   • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (für alle vertretungsberechtigten Personen)
  •   • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (für alle vertretungsberechtigten Personen)
  •   • Handelsregisterauszug (für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)
  •   • Der eigene Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung (optional für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)
Kontakt
  • 1.1.2 Sicherheit und Ordnung

    Sicherheit und Ordnung
    Düsseldorfer Straße 14a
    40822 Mettmann

    E-Mail: Ordnung@mettmann.de

    Geschäftszeiten:

    Montag: 9:00-12:00, 14:00-15:30
    Dienstag: 9:00-12:00, 14:00-15:30
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 9:00-12:00, 14:00-17:30
    Freitag: 9:00-12:00
    Samstag: Geschlossen
    Sonntag: Geschlossen